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staRUG Frühwarnsysteme

2021 ist in Deutschland das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“, kurz StaRUG, in Kraft getreten. Seitdem gilt ohne Ausnahme: in jeder GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, eG und AG muss ein funktionierendes Frühwarnsystem genutzt werden. Mehr dazu und zu unserer Handlungsempfehlung finden Sie im Whitepaper.